Küchenhelfer und Cafeteria Dienst (m/w/d)

Gößnitz
AWO Landesverband Thüringen e. V.

Wir suchen Sie ab sofort zur Mitarbeit im Bereich Küche und Cafeteria in dem von der AWO AJS gGmbH betriebenen Pflegeheim Hainichen in Gößnitz OT Hainichen. Die Arbeitszeit beträgt 20 Wochenstunden. Der Einsatz erfolgt nach vorausgeplanten Dienstplan in Frühschicht im Zeitrahmen zwischen 07:00 Uhr und 14:00 Uhr. Mögliche Arbeitstage sind Montag bis Sonntag und ggf. Feiertage. Vor allem der Dienst in der Cafeteria findet vorrangig am Wochenende statt. Hier ist die Arbeitszeit 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Die Stelle ist zunächst für 12 Monate befristet ausgeschrieben, mit der Option auf eine unbefristete Übernahme.


Ihre Aufgaben:

  • Annahme und Einlagerung der benötigten Lebensmittel
  • Vorbereitung, Zubereitung und Bereitstellung der Mahlzeiten
  • Anrichten und Ausgabe von Speisen und Getränken auf dem Wohnbereich
  • gründliche Säuberung des genutzten Küchenbereichs und Kücheninventars
  • Übernahme des Cafeteria Dienstes
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen der Einrichtung
  • aktive Mitwirkung an allen Maßnahmen des Qualitätsmanagements


Was wir bieten:

  • planbare und geregelte Arbeitszeiten in Tagschicht
  • eine faire und pünktliche Vergütung   
  • Überstunden werden vergütet
  • steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • betriebliche Altersvorsorge
  • interessante Weiterbildungsangebote
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebsärztliche Betreuung

Voraussetzungen

  • Erfahrungen in der Gemeinschaftsverpflegung oder in ähnlichen Positionen sind von Vorteil
  • Spaß an Küchentätigkeiten und Freude daran, etwas Besonderes für Menschen zu leisten
  • ein hohes Maß an Serviceorientierung
  • Aufgeschlossenheit und Respekt gegenüber älteren Menschen
  • Zuverlässigkeit, Engagement und Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft am Wochenende und an Feiertagen zu arbeiten


Für Bewerbende, die ab dem 01.01.1971 geboren wurden, ist Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit der vorherige Nachweis des Vorliegens von mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder einer ärztlichen Bestätigung über das Vorliegen einer ausreichenden Immunität gegen Masern (Masernschutzgesetz).

Kontakt für Bewerbung

Frau Raphaela Schreiber
Personalabteilung

Arbeitsort

Hainichen 1, 04639 Gößnitz

Mehr zum Job

Anzeigenart Stellenangebot
Arbeitszeit Teilzeit
Vertragsart Befristete Anstellung
Berufliche Praxis ohne Berufserfahrung
Aus- und Weiterbildung keine
Berufskategorie Hotel, Gastronomie, Tourismus, Kultur / Servicekraft, Gastronomie
Arbeitsort
Hainichen 1, 04639 Gößnitz