Die Fachhochschule Erfurt wurde am 01.10.1991 gegründet und zählt heute zu den leistungsstarken Lehr- und Forschungseinrichtungen Thüringens. Die wissenschaftliche Ausbildung der rund 4.000 Studierenden in den Bereichen Mensch, Natur, Raum und Technik wird mit praktischen, fachübergreifenden Anwendungen verbunden. Daneben werden an unseren sechs Fakultäten (Architektur und Stadtplanung; Angewandte Sozialwissenschaften; Bauingenieurwesen und Konservierung/Restaurierung; Gebäudetechnik und Informatik; Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst; Wirtschaft-Logistik-Verkehr) interdisziplinäre Problemstellungen mit Wissenschafts- und Praxispartnern im In- und Ausland bearbeitet. Ca. 450 Beschäftigte arbeiten gemeinsam daran, den guten Ruf der Hochschule weiter auszubauen.
Die Fachhochschule Erfurt ist eine moderne und praxisorientierte Campus-Hochschule und zählt zu den leistungsstarken Lehr- und Forschungseinrichtungen in Thüringen. Mit einer stark ausgeprägten Vielfalt, vertreten durch unsere sechs Fakultäten, den rund 4.100 Studierenden in den Bereichen Mensch, Natur, Raum und Technik und ca. 480 Mitarbeitenden, gestalten wir gemeinsam mit unseren Praxis- und Wissenschaftspartner:innen im In- und Ausland in einer attraktiven Region Zukunftsperspektiven. In der Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst, in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur mit Schwerpunkt Planen und Bauen in der Landschaft, ist ab 01.10.2025 die Professur für Landschaftsbau und Life-Cycle-Assessment in der Landschaftsarchitektur zu besetzen. Allgemeine Hinweise zur Stelle: 1 Stelle, Besoldungsgruppe W 2, Kennziffer L21 Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung zur Professorin oder zum Professor erfolgt die Beschäftigung in der Regel zunächst befristet auf drei Jahre. Ausnahmen hiervon und das Verfahren zur Umwandlung des Beamt:innenverhältnisses auf Zeit in ein Beamt:innenverhältnis auf Lebenszeit entnehmen Sie bitte § 86 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Berufung ergeben sich aus § 84 ThürHG. Die Stelle steht als Vollzeitprofessur zur Verfügung. Eine Teilung der Stelle ist grundsätzlich möglich. Bei Teilzeit erfolgt die Anstellung im Beschäftigtenverhältnis und wird außertariflich analog der Besoldungsgruppe W2 vergütet.
Zur Verstärkung des Teams der Forschungsstelle für gartenbauliche Kulturpflanzen (FGK) ist an der FH Erfurt folgende Stelle zu besetzen: wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in für Molekularbiologie von Pflanzen im Forschungsprojekt "Steuerung von Entwicklung und Wachstum in gartenbaulichen Kulturen" (Kennziffer: 35/2024) Die FGK ist eine unserer wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und beschäftigt sich mit Fragen aus den jetzigen und zukünftigen Herausforderungen des praktischen Gartenbaus. Diese werden mit Ansätzen und Methoden der modernen Biowissenschaften durch vier Forschungsgruppen bearbeitet, die durch eine eigene Infrastruktureinheit unterstützt werden. Angesichts des notwendigen Klimaschutzes und der erforderlichen ökologisch nachhaltigen Pflanzenproduktion steht der Produktionsgartenbau, insbesondere in Gewächshäusern, vor großen Herausforderungen. Eine ökologisch nachhaltige Erzeugung gartenbaulicher Produkte erfordert ein besseres Funktionsverständnis des Systems Umwelt-Pflanze, sodass Ressourcen wie z. B. Heiz- und Lichtenergie zeitlich, lokal und in ihrer Qualität zielgerichteter eingesetzt werden können. In dem zu bearbeitenden Projekt soll ein besseres Verständnis der endogenen Prozesse, welche die Wurzel- und Sprossentwicklung gartenbaulicher Kulturen steuern, sowie der Möglichkeiten, hierauf über die Umweltfaktoren Einfluss zu nehmen, erreicht werden. Dabei stehen die Adventivwurzelbildung in Stecklingen und endogene Phytohormone im Fokus unserer Forschung.
Die Fachhochschule Erfurt ist eine moderne und praxisorientierte Campus-Hochschule und zählt zu den leistungsstarken Lehr- und Forschungseinrichtungen in Thüringen. Mit einer stark ausgeprägten Vielfalt, vertreten durch unsere sechs Fakultäten, den rund 4.100 Studierenden in den Bereichen Mensch, Natur, Raum und Technik und ca. 480 Mitarbeitenden, gestalten wir gemeinsam mit unseren Praxis- und Wissenschaftspartner:innen im In- und Ausland in einer attraktiven Region Zukunftsperspektiven. In der Fakultät Bauingenieurwesen und Konservierung/Restaurierung, in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, ist ab Wintersemester 2025/26 die Professur für Statik, Festigkeitslehre, Massivbau zu besetzen. Allgemeine Hinweise zur Stelle: 1 Stelle, Besoldungsgruppe W 2, Kennziffer B16 Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung zur Professorin oder zum Professor erfolgt die Beschäftigung in der Regel zunächst befristet auf drei Jahre. Ausnahmen hiervon und das Verfahren zur Umwandlung des Beamt:innenverhältnisses auf Zeit in ein Beamt:innenverhältnis auf Lebenszeit entnehmen Sie bitte § 86 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Berufung ergeben sich aus § 84 ThürHG.
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Die Fachhochschule Erfurt ist eine moderne und praxisorientierte Campus-Hochschule und zählt zu den leistungsstarken Lehr- und Forschungseinrichtungen in Thüringen. Mit einer stark ausgeprägten Vielfalt, vertreten durch unsere sechs Fakultäten, den rund 4.100 Studierenden in den Bereichen Mensch, Natur, Raum und Technik und ca. 480 Mitarbeitenden, gestalten wir gemeinsam mit unseren Praxis- und Wissenschaftspartner:innen im In- und Ausland in einer attraktiven Region Zukunftsperspektiven. In der Fakultät Gebäudetechnik und Informatik, mit den Fachrichtungen Gebäude- und Energietechnik und Angewandte Informatik, ist ab 01.10.2025 die Professur für Betriebssysteme und Programmierung zu besetzen. Allgemeine Hinweise zur Stelle: 1 Stelle, Besoldungsgruppe W 2, Kennziffer AI18 Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung zur Professorin oder zum Professor erfolgt die Beschäftigung in der Regel zunächst befristet auf drei Jahre. Ausnahmen hiervon und das Verfahren zur Umwandlung des Beamt:innenverhältnisses auf Zeit in ein Beamt:innenverhältnis auf Lebenszeit entnehmen Sie bitte § 86 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Berufung ergeben sich aus § 84 ThürHG. Die Stelle steht als Vollzeitprofessur zur Verfügung. Eine Teilung der Stelle in zwei halbe Stellen ist aber grundsätzlich möglich. Bei Teilzeit erfolgt die Anstellung im Beschäftigtenverhältnis und wird außertariflich analog der Besoldungsgruppe W2 vergütet.