1826 Jobs in Thüringen

Direkt in Deinen Posteingang

Sobald ein neuer Job eingestellt wird, schicken wir Dir eine Mail.

Es gelten die Nutzungsbedingungen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Suchagenten-Benachrichtigung
Professur für Digitalisierung für nachhaltige Landnutzung - Kennziffer: LGF01
Fachhochschule Erfurt
Erfurt
Teilweise Homeoffice

Die Fachhochschule Erfurt ist eine moderne und praxisorientierte Campus-Hochschule und zählt zu den leistungsstarken Lehr- und Forschungseinrichtungen in Thüringen. Mit einer stark ausgeprägten Vielfalt, vertreten durch unsere sechs Fakultäten, den rund 4.100 Studierenden in den Bereichen Mensch, Natur, Raum und Technik und ca. 480 Mitarbeitenden, gestalten wir gemeinsam mit unseren Praxis- und Wissenschaftspartner:innen im In- und Ausland in einer attraktiven Region Zukunftsperspektiven. Zu ihrer Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau, Forst (LGF) gehören 3 gleichnamige Fachrichtungen mit 6 Bachelor- und Masterstudiengängen. Die Fakultät LGF der FH Erfurt vereinigt in Thüringen einzigartige Fachrichtungen mit einem direkten Bezug zur nachhaltigen Landnutzung und ist das „Grüne Zentrum“ in Thüringen, an dem anwendungsbasiert zu landschaftsbezogenen Umweltfragen gelehrt und geforscht wird. Hier werden lange Traditionen der praxisnahen akademischen Ausbildung in der Landschaftsarchitektur, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft fortgesetzt und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft qualifiziert. In der Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau, Forst ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die   Professur für Digitalisierung für nachhaltige Landnutzung   zu besetzen.   Allgemeine Hinweise zur Stelle:   1 Stelle, Besoldungsgruppe W 2, Kennziffer LGF01   Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung zur Professorin oder zum Professor erfolgt die Beschäftigung in der Regel zunächst befristet auf drei Jahre. Ausnahmen hiervon und das Verfahren zur Umwandlung des Beamt:innenverhältnisses auf Zeit in ein Beamt:innenverhältnis auf Lebenszeit entnehmen Sie bitte § 86 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Berufung ergeben sich aus § 84 ThürHG.

Teilweise Homeoffice