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Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann (m/w/d)
Katholisches Krankenhaus "St. Johann Nepomuk"
Erfurt
Ausbildung Arbeit vor Ort

Du willst Pflege lernen? Dann lern es richtig. Mach eine Ausbildung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann am KKH Erfurt. Warum am Katholischen Krankenhaus Erfurt? Um es einmal klar zu sagen: Schülerinnen und Schüler erlernen an der Pflegeschule des KKH den Beruf der Pflege­fachfrau bzw. des Pflege­fachmanns. Wir sind eine Ausbildungs­einrichtung der Katholischen Hospital­vereinigung Thüringen gGmbH. Im Rahmen der Ausbildung gibt es neben Theorie und Praxis auch einen glaubens- und lebens­kundlichen Bereich, der eine Auseinander­setzung mit religiösen und ethischen Themen zum Inhalt hat und die Auszubildenden anregt, das eigene Leben hierzu in Bezug zu setzen – oder gar zu hinterfragen. Unser Konzept verbindet also Theorie und Praxis mit dem Ansatz, Schülerinnen und Schülern bei deren indivi­dueller Entwicklung zu reifen, selbstständig denkenden und verantwortungs­bewusst handelnden Pflege­fachfrauen bzw. Pflege­fachmännern zur Seite zu stehen.   Das Wichtigste zu Deiner Ausbildung Wir bieten die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann mit dem Vertiefungseinsätzen in der "stationären Akutpflege" an.   Die Auszubildenden mit dem Vertiefungsbereich "stationäre Akutpflege" schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Katholischen Krankenhaus Erfurt und sind in der praktischen Ausbildung überwiegend in den Kliniken des Krankenhauses eingesetzt.    Die Auszubildenden absolvieren darüber hinaus Praktika in allen pflegerischen Versorgungsbereichen (stationäre und ambulante Einrichtungen) bei Menschen in allen Lebensphasen (Kinder, Erwachsene, alte Menschen).   Die schulische Ausbildung in der Pflegeschule erfolgt nach einem Ausbildungscurriculum nach dem Thüringer Lehrplan für die generalistische Pflegeausbildung.   Ausbildungsdauer Die Ausbildung beginnt zum 01. September des jeweiligen Jahres und dauert drei Jahre.   Abschluss Am Ende der Ausbildung erfolgt eine staatliche Abschlussprüfung. Die bestandene Abschlussprüfung ist Voraussetzung für die staatlich erteilte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.   Ausbildungsvergütung Die Auszubildenden erhalten ein Ausbildungsentgelt entsprechend den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Weitere Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung erhaltet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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